Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Fahren ohne Fahrschein

Das kann teuer werden. Egal ob vergessen oder verloren: Fahren ohne Fahrschein kostet ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von derzeit 60 €. Nur persönliche Fahrscheine können nachgezeigt werden.

Ticket vergessen oder verloren

Keine Panik: Wenn du ein personenbezogenes Ticket hast, kannst du es innerhalb von einer Woche nachzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert sich dann auf 7 €. Bei übertragbaren Tickets klappt das leider nicht. 

Folgende Tickets sind personenbezogen:

  • Deutschland-Ticket
  • D-Ticket JugendBW
  • Job-Ticket
  • Monatskarte
  • Schüler-Monatskarte
  • Gast-Fahrkarte
  • Semester-Ticket
  • Franken-Abo (nicht Franken-Abo Plus!)
  • Senioren-Abo
  • Freifahrtberechtigung mit Schwerbehindertenausweis
  • Bei Kontrolle durch HNV-Personal oder TP&S (Ticket Prüf und Service GmbH): 
    Persönliche Zeitkarten im Scheckkartenformat (Chipkarte) musst du im HNV-Kundencenter Heilbronn (Olgastr. 2) vorlegen. Ein Bild der Chipkarte genügt uns nicht. Wenn du deine persönliche Zeitkarte als Handyticket hast, kannst du einen Screenshot des Tickets (Bar-Code) über das Kontaktformular an uns senden. 
    Bei persönlichen Fahrkarten/Abos von fremden Verkehrsunternehmen oder Vertragspartnern genügt uns das Bild leider nicht. Bitte schicke uns in dem Fall eine schriftliche Bestätigung deines Anbieters, dass deine Zeitfahrkarte noch gültig ist.
  • Bei Kontrolle durch andere Unternehmen:
    Wende dich direkt an das zuständige Unternehmen. Auf deinem Beleg (Quittung oder Zahlungsaufforderung) findest du das jeweilige Logo und die Kontaktdaten. Diese Unternehmen prüfen auch im HNV:

 

Du solltest dir die Automaten-Nummer, den Standort und den Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) notieren und idealerweise ein Foto vom Defekt machen. 

Grundsätzlich gilt: vor der Fahrt brauchst du ein gültiges Ticket. Ist der Fahrkartenautomat defekt, bist du verpflichtet, nach Alternativen zu suchen – schau also nach anderen Automaten (auch auf anderen Bahnsteigen) oder nutze die App. 

Wenn du ohne Ticket einsteigst, wird bei einer Kontrolle erst einmal das erhöhte Beförderungsentgelt fällig, weil das Personal deine Angaben zur Störung nicht sofort prüfen kann. Du hast aber das Recht, später schriftlich Widerspruch bei dem Verkehrsunternehmen einzulegen, das dich kontrolliert hat.

Die Kontrolle & deine Rechte

Leider nein. Du bist dafür verantwortlich, dass dein Ticket bei der Kontrolle vorzeigbar ist. Ein leerer Akku zählt rechtlich als „Fahren ohne gültigen Fahrschein“. 

Tipp: Wenn du freundlich fragst, lassen dich manche Kontrolleure das Handy kurz laden, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.

Nein. Auch Online- und Handytickets müssen bereits vor Fahrtantritt gelöst werden. Forderst du den Kauf auf deinem Mobiltelefon erst nach Betreten des Fahrzeugs an, gilt das rechtlich als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.

Nein. Ein Screenshot deines Tickets ist grundsätzlich nicht gültig und wird bei der Kontrolle nicht anerkannt. Der Ticket-Barcode muss in der Original-App vorgezeigt werden. Unterstützt deine App die Wallet-Funktion, kannst du das Ticket auch hier speichern und vorzeigen.

Das Prüfpersonal darf dich bei einer Kontrolle auffordern, den auf dem Display des Handys abgebildeten Fahrschein vollständig vorzuzeigen. 

Ausführliche Informationen zum Umgang mit Online- und Handytickets findest du im Gemeinschaftstarif unter Punkt C.10. 

Das Kontrollpersonal prüft grundsätzlich alle Fahrkarten. Chipkarten und Handytickets werden dabei nicht nur optisch geprüft, sondern zusätzlich auch elektronisch gescannt.

Das Personal scannt deine Karte oder den Barcode einfach mit einem mobilen Prüfgerät. Dabei wird die Gültigkeit schnell mit einer täglich aktualisierten Sperrliste in der Prüf-App abgeglichen.

Diese Liste enthält alle ungültigen Abo-Karten, um Missbrauch zu verhindern. Wichtig für dich: Beim Scan werden keine Bewegungs- oder Personendaten gespeichert.

Ja. Viele Fahrscheine (wie z.B. das D-Ticket) sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Um deine Identität nachzuweisen musst du ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen. Verweigerst du das, wird in der Regel die Polizei zur Personalienfeststellung gerufen.

Ja, das dürfen sie – allerdings nur so lange, bis deine Identität geklärt ist oder die Polizei eintrifft. Das nennt sich „Jedermann-Festnahmerecht“. Unverhältnismäßig grob dürfen Kontrolleure dabei aber nicht werden.

Kosten & Zahlung

Fahren ohne gültigen Fahrschein kostet ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von derzeit 60 €

Hast du nur dein personenbezogenes Ticket vergessen und zeigst dieses innerhalb einer Woche nach, reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 €.

Wenn du es nur vergessen hast, wirst du per Mahnung erinnert. Dann kommen aber auch schon Mahngebühren dazu. Wird noch immer nicht bezahlt, geht die Sache an ein Inkassobüro. Das wird am Ende deutlich teurer, kann im schlimmsten Fall vor Gericht enden und deinen Schufa-Score verschlechtern.